Informationen zur Kostenerstattung

Im Rahmen meiner therapeutischen Leistungen biete ich Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz an. Diese Therapie wird per Gesetz den freien Heilbrerufen zugeordnet. 

 

Einige gesetzlichen Krankenkassen leisten Kostenübernahme im Rahmen einer Einzelfallentscheidung. Das bedeutet, dass Sie

Kostenerstattung für die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) bekommen, wenn Sie nachweisen können, dass sie bei mehreren niedergelassenen Psychotherapeuten angefragt haben, aber keinen Platz bekommen haben.

Sollte Ihre Kasse die sogenannte Übergangstherapie unterstützen, werden mindestens die ersten zwölf Stunden übernommen.

 

Die Privatkassen, die eine psychotherapeutische Behandlung nach dem Heilpraktikergesetz in ihrem Leistungsumfang enthalten haben, übernehmen die Kosten ganz oder teilweise.